Google Analytics und Co. verstoßen evtl. gegen den deutschen Datenschutz
Es war klar, dass es in Deutschland soweit kommen musste. Die ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) des Bundeslandes Schleswig-Holstein kam nun zu der Ansicht, dass der Einsatz von Google Analytics gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Die Datenschutzaufsichtsbehörde von Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass Google die personenbezogenen Daten anhand von Cookies und IP-Adressen speichert und verarbeitet.
Auf diesen Sachverhalt wurde die ULD durch einen Bericht von furturezone.orf.at aufmerksam. In diesem Bericht wurde erläutet, wie größere deutsche Webseiten anhand von Web-Statistiken (vor allem Google Analytics) die Besucherströme analysieren, ohne die Webseiten-Besucher hierauf aufmerksam zu machen.
Aufgrund dieser Medienmeldung nahmen sich nun die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer Schleswig-Holstein und Berlin dieser Sache an. Unter anderem erfolgte dies durch Anschreiben einiger Webseitenbetreiber sowie an Google direkt. Es wird nun geprüft, inwieweit Google Analytics gegen den Datenschutz verstößt (Pressemitteilung Schleswig-Holstein). Die Schreiben an Google (PDF) sowie die Webseiten-Betreiber (PDF) wurden ebenfalls veröffentlicht. Den Schreiben kann man entnehmen, das die Datenschützer es mit Ihren Vorhaben ernst meinen und sich schon umfangreich mit der rechtlichen Zuständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit an sich beschäftigt haben.
Fragen zum Datenschutz an Google
Die im Schreiben an Google gestellten Fragen bezgl. der Datenverarbeitungen waren schon sehr umfangreich und würden mich selbst auch interessieren. Es bleibt abzuwarten, wie Google selbst auf dieses Schreiben reagiert. Unter anderem will die ULD wissen, welche Daten Google Analytics aufzeichnet und wie diese weiterverarbeitet werden. Auch die Nutzung der Daten durch Google selbst wird hinterfragt.
Grundsätzlich denke ich nicht, das Google sich so tief in die Karten schauen lässt. Meiner Meinung nach werden wir wohl nie genau erfahren was Google mit den über Jahren gesammelten Nutzerdaten vor hat. Es bleibt auf jedenfall Interessant wie sich dieser Sachverhalt entwickelt, da es sich hier wohl um ein Grundsatzentscheidung handeln wird. Es ist auch davon auszugehen, dass andere Bundesländer nachziehen werden.
Sicher ist es aber auch sinnvoll, diese Problematik grundsätzlich zu prüfen. So könnte das “alte” deutsche Datenschutzgesetz, welches in der heutigen Zeit doch sehr wichtig ist, eine grundlegende Anpassung erfahren. Das beträfe dann nicht mehr nur Google, sondern wahrscheinlich alle statistischen Auswertungen durch einschlägige Statistiken.
